Europawahl

euwahl

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Zur Teilnahme (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, also an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern,
  • ÖsterreicherIn oder UnionsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicherin sind,
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.


Wahllokale & Wahlzeiten

Alle Wahllokale sind von 07:00 – 14:00 Uhr geöffnet. Bis auf Sprengel 11 (Altenwohnheim Altmünster), wo das Wahllokal von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet ist. Welchem Sprengel Sie zugeordnet sind, erfahren Sie in der Wahlinformation per Post.


Sprengel 1Mittelschule Altmünster
Sprengel 2HIB Schloss Traunsee
ACHTUNG: Neues Wahllokal im Schulgebäude
Sprengel 3Gastgewerbliche Berufsschule
Sprengel 4Sicherheitszentrum
Sprengel 5Volksschule Neukirchen
Sprengel 6Mittelschule Neukirchen
Sprengel 7Feuerwehrhaus Neukirchen
Sprengel 8Volksschule Reindlmühl
Sprengel 9Kindergarten Reindlmühl
Sprengel 10Pfarrsaal Altmünster
Sprengel 11Altenwohnheim Altmünster
ACHTUNG: Öffnungszeiten nur von 09:00 – 12:00 Uhr
Sprengel 12

SOS-Kinderdorf
ACHTUNG: Neues Wahllokal im Jugendhaus (Am Wiesenhof 68)

Sprengel 13Agrarisches Bildungszentrum


Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen dafür eine Wahlkarte. Sie können diese bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich beantragen. Oder online auf meinewahlkarte.at

Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag – wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag – beantragen. Mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag um 12:00 Uhr.

Der Versand der Wahlkarten beginnt zirka drei Wochen vor dem Wahltag. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag warten. 

Die Wahlkarte muss spätestens um 17:00 Uhr des Wahltags bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis dahin in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben worden sein.


Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben!


30.04.2024 07:25