+43 7612 87611
gemeinde@altmuenster.ooe.gv.at
Willkommen zu Hause
Altmünster - lebenswert & liebenswert
Aufleben
in vollen Zügen
Aufgeig'n
Mit unseren KULTURhighlights
Aufblühen
Im Naturpark Attersee - Traunsee
Aufwachsen
Ein breites Bildungsangebot
Winterzauber
in Altmünster erleben
Zentrum > Gemeinde > Gemeindeamt > Gemeindedienst
Jede Personalentscheidung erfolgt grundsätzlich aufgrund eines durchgeführten Objektivierungsverfahrens und richtet sich nach dem OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 und der OÖ. Gemeindeordnung 1990 idgF.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung nur dann berücksichtigen können, wenn Sie mit den entsprechenden Unterlagen und innerhalb der Bewerbungsfrist bei uns eingereicht wird.
Zusätzlich müssen Sie die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
Dazu zählen:
Sind zusätzlich besondere Aufnahmevoraussetzungen vorgesehen, können Bewerbungen nur unter Erfüllung dieser auch berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind schriftlich mit den entsprechenden Unterlagen und unter Verwendung unseres Bewerbungsportals einzureichen.
Bitte senden Sie uns folgende Daten:
Sollte keine Stelle ausgeschrieben sein, können Sie uns gerne auch eine Initiativbewerbung mit Ihrem Stellenwunsch senden. Wir speichern Ihre Daten mit Ihrer Zustimmung für ein Jahr.
Für näherer Auskünfte stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 7612/ 87611-0 zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung.
Hinweis: Die Marktgemeinde behält sich das Recht vor, mit einzelnen BewerberInnen Vorstellungs- bzw. schriftliche Aufnahmetests und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung (z.B. Fahrtkosten) werden im Auswahlverfahren nicht ersetzt.
Jeder Arbeitsplatz (Dienstposten) der Marktgemeinde Altmünster ist je nach Verwendung einer Funktionslaufbahn gemäß der Einreihungsverordnung des OÖ. Gemeine-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. zugeordnet. Dementsprechend ist für jede Position ein bestimmter Monatsbezug vorgesehen.
Insgesamt gibt es 25 Funktionslaufbahnen, welche sich jeweils in 15 Gehaltsstufen untergliedern. Wenn Sie anrechenbare Vordienstzeiten haben kann die Einstufung in eine entsprechend höhere Gehaltsstufe erfolgen.
Die aktuellen Monatsbezüge finden Sie im § 190 OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF.